Privatpraxis für Psychotherapie
Svenja Brinkmann
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin




Kosten

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren i.d.R. vollumfänglich. Der genaue Umfang der Kostenübernahme ist von Ihrem individuellen Tarif abhängig. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Versicherung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen  die Kosten nur in Ausnahmefällen über das sog. Kostenerstattungsverfahren. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung. Gesetzlich Versicherte haben aber in meiner Praxis die Möglichkeit, als Selbstzahler eine Psychotherapie zu erhalten.

Die Diagnostik psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter sowie die Einbeziehung von Bezugspersonen sind in einer Psychotherapie inkludiert. Wenn Sie darüber hinaus ein Angebot nutzen möchten, findet dies auf Selbstzahlerbasis statt.

Beratung und Coaching  sowie Entspannungstherapie und Diagnostik (außerhalb einer Psychotherapie) sind nicht mit den Krankenkassen abrechenbar. Die Kosten werden mit Ihnen selbst abgerechnet. Ob eine Teilerstattung möglich ist, besprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung.

Die Abrechnung erbrachter Leistungen orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
Hieraus ergeben sich exemplarisch folgende Kosten für ein Erstgespräch bzw. eine Psychotherapeutische Sprechstunde: 134,06 Euro.

Weitere Posten entnehmen Sie bitte der GOÄ / GOP oder erfragen Sie in einem persönlichen  Gespräch.
Für Selbstzahler ergeben sich Kosten zwischen 100 Euro und 168 Euro pro Sitzung,  je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung. 

Das Honorar für reine Entspannungstherapie und Diagnostik kann individuell vereinbart werden.